WESAYNO

Im Rahmen der vielen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus, hat uns das Christian-Rohlfs-Gymnasium eingeladen eine Challenge mitzumachen. Wir waren begeistert von dieser Aktion und haben diese Challenge gerne angenommen. Unsere Schule möchte ebenfalls ein Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen. Deshalb haben sich alle Schüler und Schülerinnen und das Kollegium zu einem NO! aufgestellt.

#schulegegenrechtsextremismusschulemitcourage

#gemeinsamstark

#wesayno

Theater Hagen (Weihnachtsmärchen): Gut gebrüllt Löwe

Beschreibung

In Nekaragien gibt es ein Schloss und eine Burg. Im Schloss Firifalo lebt Prinz Panja, auf der Burg Machatofel sein Onkel Rao. Zuhal und Löwe fliegen mit ihrem Teppich gerade über Firifalo, als sie eine Pause brauchen und landen. Panja freut sich und lädt sie herzlich ein. Doch plötzlich ist der Fliegende Teppich verschwunden. Hat Onkel Rao damit zu tun, der immer vom Fliegen träumt und deshalb seine Blechbüchsenarmee (In die Büchsen! Roll! Roll!!) in Bewegung gesetzt hat? Dann findet sich der Teppich wieder – aber aufgeribbelt. Zum Glück gibt es in Nekaragien die Teppichwerkstatt von Meister Sassamar und Fädchen. Die träumen auch gerade vom Fliegen, als sie von Löwe und Zuhal die Fliege-Wolle bekommen. Um Rao und Löwe zufrieden zu stellen, beschließen Sassamar und Fädchen, die Wolle aufzuteilen und zwei gleiche Teppiche zu weben. Aber können die wirklich beide fliegen? Wie gut, dass Löwe am Schluss doch noch brüllt und eine gute Idee hat. „Gut gebrüllt, Löwe!“
Das Theater Hagen zeigt erneut einen spannenden Kinderbuchklassiker zur Weihnachtszeit, der von Freundschaft, Mut und dem Traum vom Fliegen handelt – wie gewohnt mit viel Musik.

Eine Geschichte zur Weihnachtszeit von Lisa Könnecke und Maria Franz mit Musik von Andres Reukauf nach Max Kruse für alle ab 5 Jahren.

Krankmeldung vor und nach den Ferien

Fehlen vor den Ferien

Fehlt ein Kind direkt vor den Ferien oder im Anschluss daran, ist der Schule eine ärztliche Bestätigung einer Krankheit vorzulegen.

Aufgrund des unglaublich hohen Krankenstandes sehen wir mit Blick auf die kommenden Weihnachtsferien von dieser Regelung ab.

Sie benötigen demzufolge kein Attest, wenn ihr Kind am 22.12.2022 fehlen sollte.

Die morgendliche telefonische Krankmeldung und dazu schriftliche Entschuldigung nach den Ferien reicht.

Wir hoffen hiermit die Eltern, aber auch die Arztpraxen zu entlasten.

Wir wünschen “unseren” kranken Kindern gute Besserung!

Alles Gute!

M. Schnücker

Weihnachtsbrief

Hagen, 21.12.2022

Liebe Eltern der Grundschule Hestert,

der Schulgottesdienst findet morgen (22.12. als letzter Schultag vor den Ferien) um 10 Uhr in der katholischen Kirche statt. Der Gottesdienst wird ca. 45 Minuten dauern. Alle Kinder der Schule haben vorher um 8 Uhr Unterricht und danach bis 11.35 Uhr Unterricht. Natürlich sind auch alle interessierten Eltern zum Schulgottesdienst herzlich eingeladen.
Kinder, die aus religiösen Gründen nicht am Schulgottesdienst teilnehmen dürfen, werden nach Absprache mit der Klassenlehrerin in der Schule betreut.
Die Schule beginnt wieder am 09.01.2023.
Denken Sie bitte daran, dass dann ein neuer Stundenplan für alle Kinder gilt.

Wir möchten uns ganz herzlich für Ihr Engagement im letzten Jahr bedanken. Ohne Ihre Unterstützung wären das Sportfest, die St. Martinsfeier, das Waffelbacken oder viele Aktivitäten des Schulalltages nicht möglich gewesen.

Das gesamte Kollegium der Grundschule Hestert wünscht Ihnen und Ihren Kindern frohe und besinnliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch in das Jahr 2023.

Mit freundlichen Grüßen
M. Schnücker

Testungen ab dem 28.02.2022

Hagen, 23.02.2022

Liebe Eltern,

wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, wird das Testverfahren ab 28.02.2022 erneut verändert. Ab diesem Tag werden keine Pooltests mehr stattfinden und die Testungen dreimal pro Woche durch Schnelltests erfolgen.

Die Testung findet ab 28.02.2022 grundsätzlich zu Hause statt, den Kindern werden die Tests vorher entsprechend mitgegeben. Vor Beginn der Testungen müssen Sie als Eltern, die regelmäßige und ordnungsgemäße Durchführung der Tests dreimal pro Woche bescheinigen. Durch die beweglichen Ferientage am Rosenmontag und Velchendienstag starten Sie mit den Tests am 02.03.2022 vor Schulbeginn.

Grundsätzlich werden alle nicht-immunisierten Kinder (weder geimpft, noch genesen) diese Tests erhalten und müssen montags, mittwochs und freitags vor Schulbeginn einen Test durchführen.

Sollte Ihr Kind immunisiert sein (geimpft und/oder genesen) muss es die Tests nicht mitmachen. Hierzu müssen Sie die Immunisierung der Schule durch Vorlage von aussagekräftigen Unterlagen nachweisen. Alle immunisierten Kinder haben trotzdem die Möglichkeit ebenfalls an den Testungen teilzunehmen. Wir bitten Sie, uns auch das mitzuteilen und werden den Kindern die Tests entsprechend mitgeben. Bitte beachten Sie dabei, dass der Status „genesen“ kein dauerhafter Status ist. Ihr Kind wird mit Ablauf dieses Status an den Tests automatisch teilnehmen!

Sollten Sie an den Testungen der Schule nicht teilnehmen wollen, ist es auch weiterhin möglich, einen Nachweis einer Teststation vorzulegen. Diese ist ab 28.02.2022 montags, mittwochs und freitags grundsätzlich zwingend erforderlich.

Die Bestätigung über die Durchführung der Tests, die Rückmeldung zur Immunisierung Ihrer Kinder und ob diese trotzdem an den Testungen teilnehmen sollen, benötigen wir bis spätestens 25.02.2022. Die Tests werden wir ab sofort verteilen.

Sollten wir feststellen, dass Tests nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, behalten wir uns das Recht vor, Kinder in der Schule vor allem bei Infektionsverdacht, nachzutesten.

Viele Grüße,

Michael Schnücker Christin Berkey Nadine Kleinschmidt
Schulleiter stellv. Schulleiterin Schulpflegschaftsvorsitzende

Elternbrief des Ministeriums zum Testverfahren ab dem 28.02.2022

Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

17. Februar 2022 Seite 1 von 3

An die
Eltern und Erziehungsberechtigten aller schulpflichtigen Kinder an den Grund- und Primusschulen

Umstellung des Corona-Testverfahrens ab dem 28. Februar 2022

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über eine grundlegende Umstellung des Corona-Testverfahrens für Ihre Kinder an den Grund- und Primusschulen in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Februar 2022 zu informieren.

Wie Sie wissen, musste das über viele Monate erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar sehr kurzfristig verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test- Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Im Ergebnis hat diese Veränderung in vielen Familien
jedoch zu Unsicherheiten im Falle eines positiven PCR-Pooltests geführt. Ich möchte dieses Anschreiben heute auch dazu nutzen, mich für die sehr kurzfristige Kommunikation bei der Anpassung des Testverfahrens und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei Ihnen und Ihren Familien zu entschuldigen.

Wir haben Vorsorge getroffen, um die mit der Pool-Testung verbundenen Unsicherheiten nun zu beenden. Konkret bedeutet dies, dass wir zum Ende des Monats Februar das Testsystem an den Grund- und Primusschulen umstellen werden.

Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler, also diejenigen Kinder, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Ihrer Mithilfe selbsttesten müssen. Die Tests können schon am Vorabend stattfinden.

Sie als Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der drei wöchentlichen Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben Ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen- Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Schulen an Sie oder Ihre Kinder verteilt. Über den genauen Ablauf werden Sie durch die Schulen informiert.

Ich vertraue auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie Ihre Kinder nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule schicken.

Weiterhin wird ab Montag, 28. Februar 2022, die Testpflicht an allen Schulen für bereits immunisierte Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Ihre vollständig geimpften oder genesenen Kinder können aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das ist eine rein persönliche Entscheidung. Auch diese Tests erhalten Sie durch die Schulen.

Es ist mir bewusst und ich bedauere es, dass im Verlaufe der Pandemie immer wieder Sie als Familien und Ihre Kinder vor besondere Herausforderungen gestellt wurden. Gerade unsere jungen Menschen mussten oft auf so Vieles verzichten, was zum Heranwachsen dazu gehört. Ich darf Ihnen versichern, dass ich unverändert alles daransetzen werde, die Belastungen für die Kinder möglichst gering zu halten und gleichzeitig den so wichtigen Schulbesuch zu ermöglichen.

Dazu gehört das unbedingte Festhalten am Präsenzunterricht, den aktuell auch noch das Testen und das Tragen von Masken sichert. Immer mehr Kinderärzte und Kinderpsychologen raten jedoch, in den Schulen zu mehr Normalität zurückzufinden. Ich gehe nach heutigem Stand davon aus, dass es zu weiteren Erleichterungen kommen wird, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin rückläufig bleibt.

Ich appelliere an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, sich selbst, sofern dies bislang noch nicht geschehen ist, impfen zu lassen. Sprechen Sie bitte auch mit Ihren Kinderärzten über die Möglichkeit einer Impfung Ihrer Kinder.

Ich danke Ihnen für Ihr außergewöhnliches Engagement als Eltern und Erziehungsberechtigte in dieser Pandemie.

Mit freundlichen Grüßen Ihre

Yvonne Gebauer