Elterninfo vor Schulstart / Umgang mit dem Coronavirus

Hagen, 7.8.2020            Grundschule Hestert

Elterninfo vor Schulstart

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
noch VOR DEM SCHULSTART möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:
1.Quarantäne- Regelungen
Sollten Sie / ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter
www.rki.de/covid-19-risikogebiete
Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung, damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!
Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!
Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist!
Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite
https:// www.mags.nrw/coronavirus. (in verschiedenen Sprachen!)

2. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht
Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.
Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen.
Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen. Für die Schülerin/den Schüler entfällt dann lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen.
Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben( bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung:
Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt für die betreffenden Schülerinnen und Schüler bestehen.

3. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.
Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).
Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme zum Arzt zu veranlassen.

Mit freundlichem Gruß
M. Schnücker
(Schulleiter)

Informationen zur Einschulung 2020

 

 

 

Informationen zur Einschulung am 13.08.2020                                                                                                                          Hagen, den 06.08.2020

 

Liebe Eltern der Schulanfängerkinder 2020,

nun dauert es nicht mehr lange und wir können endlich die Schulanfängerkinder begrüßen.

Das gesamte Kollegium und alle Kinder der Grundschule Hestert freuen sich sehr darauf.

Das Ministerium hatte uns am Montag einige Neuerungen im Umgang mit dem Corona-Virus bekannt gegeben, wie Sie der Presse bereits entnehmen konnten. Am Einschulungstag dürfen die Kinder von maximal 2 Personen begleitet werden. Alle Personen müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich führen und diese- auch auf dem Schulhof – tragen. Auch im Schulgebäude tragen Ihre Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung. Während des Unterrichts ist das Tragen der MNB nicht mehr notwendig.

Die Einschulung beginnt für die Kinder der 1a um 8.30 Uhr und endet um 10 Uhr.

Die Kinder der 1b starten um 10.30 Uhr. Die Einschulung endet dann um 12 Uhr.

Nach einer kurzen Begrüßung auf dem Schulhof begleiten die Klassenlehrerinnen Ihre Kinder zur ersten Unterrichtsstunde in die Klassenräume. Die Begleitpersonen warten dann unter Einhaltung der Abstandsregeln auf dem Schulhof.

 

Der erste Elternabend findet dann am 17.08.2020 um 19 Uhr in den jeweiligen Klassenräumen statt. Denken Sie bitte daran, dass dort nur eine Person pro Familie kommen kann und eine Mund-Nasen-Bedeckung die ganze Zeit getragen werden muss.

 

Wir wünschen allen einen gelungenen Schulstart!

 

M. Schnücker                                         W. Gonzalez                              S. Schwingel

Rektor                                                        Lehrerin 1a                               Lehrerin 1b

Elternbrief: Unterricht ab dem 15.06.2020

09.06.2020

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich schon wissen, wird an allen Grundschulen der Präsenzunterricht ab dem 15.6.2020 erweitert. Es wird dann auch keine Notbetreuungsgruppen mehr geben. Wir werden die Vorgaben der Landesregierung unter Berücksichtigung der weiterhin geltenden Hygienebestimmungen wie folgt umsetzen:

Alle Klassen haben jeden Tag bei ihren Klassenlehrerinnen 4 Stunden Unterricht.

(Fachlehrerinnen unterrichten nur in einer Lerngruppe)

Die Klassenstufen starten und beenden den Unterricht gestaffelt:

Jahrgang 1 kommt von 8 Uhr bis 11.35 Uhr

Jahrgang 2 kommt von 8.15 Uhr bis 11.50 Uhr.

Jahrgang 3 kommt von 8.30 Uhr bis 12.05 Uhr

Jahrgang 4 kommt von 8.45 Uhr bis 12.20 Uhr.

Eine Ausnahme bildet der letzte Schultag vor den Sommerferien, da haben die Klassen 1-4 drei Stunden Unterricht. Danach werden die vierten Klassen vom Kollegium verabschiedet.

Die Zeugnisausgabe (Kopien) für die Klassen 1-3 findet am 25.6. (Donnerstag) statt. Die Kinder bringen die unterschriebene Kopie am Freitag wieder mit in die Schule und erhalten die Originale. Die Kinder der vierten Klasse erhalten am Freitag ihre Zeugnisse.

 

Die Kinder sollten möglichst pünktlich erscheinen, damit sich die Lerngruppen möglichst wenig begegnen. Daher sollten die Eltern auch nur in ganz wichtigen Fällen, als Ausnahme, den Schulhof betreten.

Die Kinder haben unterschiedliche Pausenzeiten. Es wird in den Klassen wieder gefrühstückt.

Auf dem Weg in die Klassenräume und in den Fluren der Schule tragen die Kinder weiterhin Masken.

Die Träger der OGS/GHB tagen erst heute, um über die Umsetzung der Betreuungsformen zu beraten. Sie werden also darüber später informiert.

 

Mit besten Grüßen

Ihr Kollegium der Grundschule Hestert

Schulbetrieb ab dem 15.Juni 2020

Liebe Eltern,

gerade haben wir neue Bestimmungen über eine veränderte Pandemie-Lage in NRW und die Auswirkungen auf den Schulbetrieb ab dem 15.Juni 2020 erhalten.

Wir werden Sie zu Beginn der nächsten Woche über die Organisation des Unterrichts an der Grundschule Hestert ab dem 15.6.2020 informieren.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schnücker

Information für Eltern von OGS-Kindern

Informationen für Eltern von OGS-Kindern

Ab dem 25. Mai haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind an seinem „Präsenz-Schultag“ nach dem Unterricht bis zum regulären Betreuungsende in der OGS/ im gesicherten Halbtag betreuen zu lassen (Für diese Kinder wird es keine Frühbetreuung geben!). Für die Planung des Personaleinsatzes benötigen wir möglichst frühzeitig einen Überblick darüber, wie viele Kinder an ihrem Präsenztag an der OGS-Betreuung voraussichtlich teilnehmen werden.

Für die Betreuungssituation in der Schule haben wir uns mit den Trägern der OGS auf einige besondere Maßnahmen geeinigt. Bitte nehmen Sie diese Maßnahmen zur Kenntnis und teilen Sie uns mit dem unten anhängenden Abschnitt mit, ob Ihr Kind unter diesen Bedingungen zukünftig am Präsenztag an der OGS-Betreuung teilnehmen soll.

Folgende Maßnahmen wurden in Anlehnung an die Fachempfehlung Nr.15 für die Kindertagesbetreuung vom MKFFI mit den Trägern des Ganztags zunächst verabredet:

  1. Es werden für den Präsenztag bis zu den Sommerferien feste OGS-Gruppen von höchstens 10 Kindern aus dem gleichen Jahrgang gebildet.
  2. Die Anmeldung für den OGS-Präsenztag muss verbindlich bis zu den Sommerferien erfolgen. Dies ist wichtig, um feste Gruppen zu bilden.
  3. In der Betreuung tragen die Kinder dort eine Maske oder einen Schal, wo die Abstandsregelung von 1,50 m nicht gewährleistet werden kann, also z.B. im Flur.

Auf dem Schulhof sowie im Gruppenraum werden in der Regel keine Masken getragen. Auf das Abstandsgebot wird überall mit größtmöglicher Sorgfalt geachtet. Wir halten das             Abstandsgebots am Nachmittag in der pädagogischen Betreuung jedoch nicht für absolut durchsetzbar. In Anlehnung an die Empfehlungen für den Kindergartenbereich werden daher in dieser Zeit in der Betreuung lebensnahe und kindgerechte Regeln entwickelt werden müssen, die z.B. das gemeinsame Spiel an einem Tisch ermöglichen. Die Nutzung verschiedener Rückzugsorte (z.B. Leseecke, Bauecke, Kuschelecke) kann allerdings nicht mehreren Kindern gleichzeitig gestattet werden. Die Einhaltung der üblichen weiteren hygienischen Maßnahmen ist darüber hinaus unerlässlich (regelmäßiges Händewaschen, regelgerechtes Lüften…).

  1. In der Betreuungszeit muss -ebenso wie in der Unterrichtszeit- der Kontakt zwischen den einzelnen Gruppen vermieden werden.
  2. Mittagstisch: Die Eltern geben ihrem Kind zunächst ein Mittagessen mit in die Schule. In Abhängigkeit zur Kinderzahl und zu den hygienischen Erfordernissen bemühen wir uns um eine passende Lösung zur Wiedereinführung des warmen Mittagstischs.
  3. Bitte beachten Sie, dass sich zunächst geplante Betreuungsgruppen aufgrund der personellen Situation oder aufgrund von geänderten Vorschriften im Verlauf des Schuljahres verändern können oder ggf. auch abgesagt werden müssen.

% Diesen Abschnitt bitte bis zum 19.5. / 13.00 Uhr wieder in der Schule (Briefkasten, Sekretariat, per

mail…) abgeben __________________________________________________

ANMELDUNG/ Abmeldung für die OGS-Gruppe am Präsenztag

 

Ich habe die Rahmenbedingungen für die Betreuung in der OGS-Gruppe der Grundschule Hestert zur Kenntnis genommen.

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Vorname und Nachname des Kindes                                                  Klasse

 

Ich melde mein Kind für den Präsenztag zur OGS verbindlich bis zu den Sommerferien an.   ____

Mein Kind benötigt bis zu den Sommerferien am Präsenztag keinen OGS-Platz.                       ____

 

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Datum                                                                        Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Wiederaufnahme des Unterrichts für Klasse 4

Wichtig!!!

Wiederaufnahme des Unterrichts für Jahrgang 4:

Schulstart für die Kinder der Klasse 4: 07. Mai 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie man der aktuellen Presse entnehmen konnte, öffnen die Schule am 07. und 08. Mai bereits wieder für die Kinder der Jahrgangsstufe 4.

Der Unterricht wird in 2 Gruppen von 8.00 Uhr bis 10.15 Uhr und von 10.45 Uhr bis 13.00 Uhr stattfinden. Dazu teilt Ihnen die Klassenlehrerin mit, in welcher Gruppe Ihr Kind sich befindet.

Der Unterricht findet daher in kleinen Gruppen mit max. 10 – 12 Kinder statt, so dass wir die Abstandsregeln in den Klassenräumen einhalten können.

Denken Sie bitte daran, dass auf dem Schulhof und auf den Laufwegen im Gebäude eine Maskenpflicht mit Mundschutz für alle Personen besteht!!!

Statten Sie Ihr Kind entsprechend mit einem Mund-Nase-Schutz aus.

Wie die weitere Beschulung ab dem 11. Mai stattfindet ist noch nicht klar. Hier müssen wir alle die politischen Entscheidungen am 06. Mai abwarten.

Achten Sie bitte daher auch weiterhin auf die Informationen in den Nachrichten und in der Presse.

In zwei weiteren Dokumenten auf der Homepage befinden sich die Hygienevorschriften der Grundschule Hestert zur Wiederöffnung und ein Formular zur Befreiung vom Präsentunterricht wegen der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.

Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen mit den ersten Schülerinnen und Schülern!

Herzliche Grüße

M. Schnücker

Erklärung / Risikogruppe

Absender (Erziehungsberechtigte/r)

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An die Schulleitung

Grundschule Hestert

Schlesierstr. 36

58135 Hagen

 

Datum ____________________

 

Sehr geehrte Schulleitung,

hiermit bestätige ich, dass mein/unser Sohn / meine/unsere  Tochter ___________________________________, Klasse ___________,  zu den aktuell bekannten Risikogruppen im Rahmen der Corona-Pandemie gehört und somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen darf.

Mir /Uns ist bekannt, dass wir durch die Nicht-Teilnahme am Präsenzunterricht, weiterhin mein/unser Kind im „häuslichen Lernen /Lernen auf Distanz“ unterstützen müssen. Die Informationen dazu erhalten wir von der Klassenlehrerin und kontaktieren selbstständig die Klassenlehrerin bei Rückfragen.

 

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(Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten)

 

 

Hygieneplan nach Schulstart

Verhaltensregeln zur Beachtung des Infektionsschutzes an der Grundschule Hestert

 

In der Schule und auf dem Schulhof müssen die Schüler/Schülerinnen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Wenn sie an ihrem Platz sitzen, können die Masken abgenommen werden.

 

!! Bei Nicht-Einhalten der Regeln schließt die Lehrkraft/ die Schulleitung den Schüler/ die Schülerin vom weiteren Unterricht aus und dokumentiert die Entlassung !!

 

  1. Der Sicherheitsabstand von 1,5m ist immer einzuhalten! Dies gilt während aller Situationen im Schulgebäude (Schulweg, Ankommen, Türen, Gebäude, Toilettenbesuch, Pausen, Unterrichtsraum…)
  2. Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zur Schule kommen, besteht die Pflicht, während der Busfahrt Mund- und Nasenschutz zu tragen. Sollten Wartezeiten vor dem Gebäude entstehen, weisen wir darauf hin, dass Abstandsregelungen auch hier zu beachten sind und in der Öffentlichkeit nur zwei Personen zusammenstehen dürfen.
Türen

 

 

Aufenthalt im Schulgebäude

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Toiletten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verhalten im Klassenraum

 

 

 

 

3.     Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen einzeln das Schulgebäude

 

4.     Die Schülerinnen und Schüler werden von der Lehrkraft über die „Verhaltensregeln zur Beobachtung des Infektionsschutzes an der GS Hestert“ belehrt. Die Belehrung ist zu dokumentieren.

 

5.     Die Husten- und Niesetikette muss beachtet werden:

–         von Personen wegdrehen

–         in die Ellenbeuge

–         Berührungen im Gesicht vermeiden

 

6.     Flaschen, Essenssachen, Stifte und andere Bedarfsmaterialien dürfen nicht ausgetauscht oder gemeinsam verwendet werden.

 

7.     Klinken etc. sollten, wenn möglich, nicht mit der Hand angefasst werden.

 

8.     Die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Lerngruppen gehen einzeln zur Toilette.

 

9.     Sollte Hygienematerial (Seife, Einmalhandtücher) fehlen, meldet der Schüler/die Schülerin dies umgehend seiner Lehrkraft.

 

10.Nach dem Toilettengang müssen die Hände 20-30 Sek. lang mit Seife gewaschen und/oder desinfiziert werden. (Fingerzwischen-räume, Fingerkuppen, Handflächen besonders beachten)

 

11.Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist pro Raum begrenzt. Die Namensliste der Schülerinnen und Schüler, die den jeweiligen Raum nutzen dürfen, hängt an der Tür.

 

12.Die Schülerinnen und Schüler sitzen ausschließlich – per Namens-schild zugeordnet – auf ihren Sitzplätzen. Die Tisch- und Sitzordnung im Raum ist unveränderlich (Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt sein.).

 

13.Das benötigte Material für den Unterricht muss täglich mitgebracht und wieder mit nach Hause genommen werden.

 

Zusätzliche Hinweise:

  • Alle üblichen Schulregeln gelten weiterhin.
  • Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen sind nicht schulpflichtig. (Schriftliche Mitteilung der Eltern ohne Angabe der Vorerkrankung reicht aus.) Diese Schülerinnen und Schüler erhalten geeignete Aufgaben für zu Hause (Homeschooling).
  • Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen dürfen an dem Unterricht nicht teilnehmen. Sollte ein Schüler/eine Schülerin mit Symptomen im Unterricht sein, werden die Eltern informiert, dass diese/r von den Eltern abgeholt werden muss.

 

 

 

 

Schulsozialarbeit

Liebe Eltern und Kinder,

auch in diesen besonderen Zeiten, in denen der Unterricht immer noch wie gewohnt stattfinden kann, ist die Schulsozialarbeiterin Frau Platner für Sie und euch zu erreichen.

Falls es Fragen gibt, Probleme aufkommen oder Sie einfach jemanden zum Reden benötigen, melden Sie sich.

Auch den Erhalt und die Aufnahme eines Kontaktes zum Jobcenter oder zum Jugendamt zählt Frau Platner weiterhin zu ihren Aufgaben. Wenn dort Schwierigkeiten auftreten, unterstützt Frau Platner Sie gerne.

Frau Platner ist Montags bis Freitags telefonisch unter 0170 5509164 und per Mail lisa.platner@stadt-hagen.de zu erreichen. “

 

Wenn lernen zu Hause stattfindet

Wenn lernen zu Hause stattfindet

Liebe Eltern,

wir haben nun schon einige Wochen in der für uns alle ungewöhnlichen Situation hinter uns gebracht. Arbeit und Kinderbetreuung müssen neu organisiert werden. Unser gesamtes Leben folgt völlig anderen Regeln. Insgesamt stellt die aktuelle Lage für uns alle eine Belastung dar, auch für unsere Kinder.

 

Sie haben von uns Lernangebote für zu Hause erhalten. Wir wissen, dass Kinder im Unterricht auf unterschiedliche Weise lernen. Einige Kinder lernen selbständiger, andere brauchen mehr Unterstützung. Auch Lerntempo und Interessen sind sehr unterschiedlich. All das ist im Unterricht in Ordnung und gilt nun auch für das Lernen zu Hause.

Unserem Kollegium ist bewusst, dass die Situation es nicht bei jedem erlaubt, mehrere Stunden am Tag mit dem Kind zu arbeiten. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen nicht nur Lernmaterial, sondern auch diese Botschaft mit auf den Weg geben: Erledigen Sie und Ihr Kind das, was Sie schaffen können.

Gemeinsam Spielen und Bewegen, basteln, backen, experimentieren und vieles mehr sind ebenfalls gute Lern- und Erfahrungsfelder. Helfen Sie Ihrem Kind, jeden Tag etwas zu lernen.

 

Wenn die Schule wieder beginnt, werden die schulischen Lerninhalte wieder aufgegriffen, geübt und weiter vertieft. Wir werden uns ansehen, wo Ihr Kind steht und daran ansetzen.

Erledigen Sie mit Ihrem Kind das, was Sie schaffen! Wichtig ist, dass Sie alle gut und gesund durch die nächsten Wochen kommen.

Haben Sie keine Scheu, die Schule zu kontaktieren.

Wenn das Schulleben wieder in einem normalen Ablauf stattfinden kann, werden wir mit Ihnen die unterschiedlichen persönlichen Erfahrungen austauschen. Nur so können wir für die Zukunft daraus lernen.

 

Im Folgenden finden Sie ein paar Tipps und Anregungen, um die Zeit gut gestalten zu können, in der die Schulen weiterhin geschlossen bleiben.

 

 

 

Wie organisiere ich das Lernen zu Hause?

Überblick verschaffen: Schauen Sie mit Ihrem Kind in Ruhe an, was alles zu tun ist und planen Sie gemeinsam die Woche.

 

Erwartungen klären: Sagen Sie Ihrem Kind klar, dass Lernen stattfindet, auch wenn die Schule geschlossen ist. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass die Lerninhalte bedeutsam sind. Wertschätzen Sie seine Lernbemühungen.

 

Plan machen: Integrieren Sie den Arbeitsplan der Schule in einen konkreten Wochenplan für zu Hause. Das verhindert Missverständnisse und Streit. Achten Sie auf ausreichend Pausen.

 

Aufgabenliste für jeden Tag: Teilen Sie die Aufgaben in Tagesetappen ein. Das Durchstreichen erledigter Aufgaben tut Ihrem Kind gut und motiviert.

 

Arbeitsplatz gestalten: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind einen festen Arbeitsplatz für seine Aufgaben hat, an dem es nicht abgelenkt ist.

 

Wenn Schluss ist, ist Schluss: Wenn die Aufgaben erledigt sind, hat Ihr Kind frei. Für langsame Kinder oder Kinder mit Konzentrationsschwierigkeiten empfiehlt sich eine feste Zeitgrenze.

Wie motiviere ich mein Kind?

Planen Sie die Lernzeit gemeinsam und realistisch mit Ihrem Kind.

Ermutigen Sie Ihr Kind, es zuerst selbst zu probieren. Besprechen Sie, wie es Schwierigkeiten eigenständig überwinden kann.

Zeigen Sie Interesse am Lernerfolg Ihres Kindes, vermeiden Sie „übermäßige“ Kontrolle.

Eine fröhliche Atmosphäre hilft beim Lernen und Wohlfühlen.

 

Wie strukturieren wir als Familie den Tag?

Der Familien Alltag verändert sich durch den Wegfall gewohnter Aktivitäten. Um so wichtiger ist es, dass Sie den Tag gut organisieren:

  • Versuchen Sie, einen Tagesrhythmus

(Aufstehzeiten, gewohnte Rituale zum Frühstück, …)

  • Planen Sie gemeinsame Mahlzeiten – zusammen das Essen zuzubereiten kann eine schöne Aktivität sein.
  • Sammeln Sie Ideen, was in der Freizeit stattfinden kann.

(Was kann Spaß machen? Z.B. malen, basteln, Spiele spielen, Musik machen, …)

  • Treffen Sie Absprachen zum Thema Medienkonsum. Welche Spiele und Apps nutzt Ihr Kind? Gibt es Alternativen? Begrenzen Sie die Medienzeit!
  • Achten Sie auf genügend Ausgleich!
  • Viele Bewegungsformen lassen sich im eigenen Wohnzimmer anwenden. Nutzen Sie Angebote von Apps und Videos, um Bewegungs- und Sportprogramme nach Hause zu holen. Hilfreich ist auch hier ein fest geplanter Zeitpunkt am Tag.

 

 

Ihr Kollegium der Grundschule Hestert