Neue Informationen zum Schulalltag

Neue Informationen zum Schulalltag

Hagen, 06.11.2020

Liebe Eltern,

mit diesem Brief möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen mitteilen.

Zunächst einmal funktioniert unsere Homepage ab dieser Woche wieder. Bitte informieren Sie sich wieder regelmäßig über aktuelle Eintragungen.

Der Elternsprechtag findet wie geplant am 18.11. ganztägig statt. Allerdings nicht in der Schule, sondern wir werden mit allen Eltern telefonisch in Kontakt treten. In einzelnen Fällen werden wir natürlich auch auf Ihren Wunsch hin Gespräche in der Schule anbieten. Die OGS bietet für diesen Tag wieder eine Notbetreuung an.

Wie Sie sicher schon wissen, ändert sich ab dem 9. 11. die Coronaschutzverordnung für die Stadt Hagen (siehe Rückseite).

In den Klassen 3 und 4 der Grundschulen müssen ab kommenden Montag dauerhaft Masken im Unterricht getragen werden. Es wird eindringlich empfohlen, die Masken auch außerhalb des Schulgeländes (Schulweg) zu tragen. Für die Klassen 1 und 2 wird ebenfalls empfohlen, die Maskenpflicht auszuweiten.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Schnücker

(Schulleiter)

Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymtomen des Kindes

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

Elterninfo zum Schulbeginn 2020

                        12.8.2020

 Elterninfo zum Schulbeginn       2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir begrüßen Sie in diesen (leider) noch immer „besonderen Zeiten“ ganz herzlich zum Schuljahresstart 2020/21. Neben den Mitteilungen, die Sie in diesen Tagen von den jeweiligen Klassenleitungen erhalten, möchten wir Ihnen mit diesem Brief noch einmal einige wesentliche Informationen mit auf den Weg geben, die für ALLE Beteiligten im Schulbetrieb hilfreich sein können.

Kontakt 

Die Schule ist weiterhin unter der bekannten Rufnummer zu erreichen: 02331/41983

Öffnungszeiten des Sekretariats: dienstags  & donnerstags von 8 Uhr bis 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass in „Corona“-Zeiten das Betreten der Schule für Besucher bis auf Weiteres nur nach vorheriger Anmeldung (am Eingang über die Sprechanlage und möglichst nach vorheriger telefonischer Absprache) erlaubt ist!

Beachten Sie bitte REGELMÄSSIG die Informationen auf unserer Homepage:  www. grundschule-hestert.de

Bringen und Abholen

Wenn Sie Ihr Kind bringen und/oder abholen, bitten wir DRINGEND um Beachtung folgender Regelungen:

Unterrichtsbeginn ist in der Regel um 8 Uhr. Die Kinder können mit Maske ab 7.45 Uhr in ihre Klassenräume gehen, sich die Hände waschen und dann ohne Maske an ihren Plätzen sitzen.

* Das Betreten des Schulhofes sollte durch die Erwachsenen nicht ohne zwingenden Grund

erfolgen. Bitte beachten Sie die Stopp-Markierungen am Rand des Schulhofs!

* Die Bring- und Abholzeiten (siehe Stundenplan!!!) sind unbedingt einzuhalten, damit  unnötige Ansammlungen auf dem Schulhof vermieden werden.

* Das Befahren des Parkplatzes neben der Schule – auch zum Bringen/Abholen- sollte nur in dringendsten Fällen erfolgen.

Diese Regelung gilt, damit die Sicherheit der Schulkinder, die den Parkplatz queren,  nicht gefährdet ist!

Wichtige Hygiene- Regelungen

* Auf dem gesamten Schulgelände besteht bis auf Weiteres Maskenpflicht für KINDER UND ERWACHSENE!

* Bitte geben Sie Ihrem Kind auf jeden Fall IMMER einen Mund-Nasenschutz mit in die  Schule. Achten Sie darauf, dass es sich hierbei um eine Kindermaske handelt, da

Masken für Erwachsene oft nicht gut sitzen. Die Masken sollten täglich gewechselt oder desinfiziert werden.

* Die Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder mit Masken zu versorgen. Sollte das Kind  WIEDERHOLT OHNE Maske kommen, müssen die Eltern eine Maske zur Schule

bringen. Ansonsten kann das Kind nicht am Unterricht teilnehmen und muss abgeholt werden.

* Bitte beachten Sie IMMER die üblichen Abstandsregeln!

* Das Hygiene-Konzept ist auf der Homepage der Schule einzusehen

 

Recht am eigenen Bild

Die Veröffentlichung von Foto- sowie Videoaufnahmen (z.B. von schulischen Veranstaltungen wie die Einschulungsfeier, das Sport- und Spielefest, etc.) ohne das Einverständnis der/des Abgebildeten und anderer Menschen im Hintergrund ist nicht erlaubt. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler, selbstverständlich aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule. Auch diese möchten keine Bilder von sich im Internet (z.B. bei Facebook) finden. Für die Veröffentlichung muss – genauso wie bei der Veröffentlichung von Bildern anderer Kinder – das Einverständnis eingeholt werden. Wir bitten Sie, dies im eigenen Interesse zu beachten!

 

Schulische Veranstaltungen/ Außerschulische Lernpartner und Angebote

Bedingt durch die Corona- Sonderregelungen finden verschiedene Angebote, die es an unserer Schule „normalerweise“ regelmäßig gibt, FRÜHESTENS ab dem 31.10.2020 statt! Hierzu zählen:

  • der herkunftssprachliche Unterricht (=HSU) in Türkisch
  • der JeKits-Unterricht
  • bis auf Weiteres findet kein Schwimmunterricht statt

Über eine mögliche Basketball-AG von Phoenix Hagen oder das Angebot der Gitarrenschule unter der Einhaltung der geforderten Hygienebestimmungen werden Sie gesondert informiert.

 

Zu aktuellen Informationsveranstaltungen (Klassenpflegschaften, Infoabende, …) wird es je nach aktuellen Sicherheitsbestimmungen gesonderte Infobriefe geben.

Büchergeld

Der Schulplaner, die Schulbücher und Arbeitshefte für die Kinder wurden bestellt und sind bereits geliefert – wir bitten noch nicht bezahltes Büchergeld JETZT schnell zu überweisen. Vielen Dank!

(Iban: DE 91 4505 00010210 0656 05 Sparkasse Hagen)

 

Hitzefrei

* Für die Klassen 2-4 erfolgt eine neue Abfrage zum Thema Hitzefrei  

* Für den Jahrgang 1 finden sich die Regelungen zum Hitzefrei im Schulplaner

 

Notfallrufnummern

Notfallrufnummern sind für den „NOT“-Fall und deswegen besonders wichtig!

Diese müssen also den Klassenlehrerinnen und der Schule mitgeteilt werden.

Wir weisen hier noch einmal darauf hin, dass auch Adressen- und Telefonänderungen im Laufe des Schuljahres der Schule immer UMGEHEND mitzuteilen sind.

 

Nun hoffen wir als Schul-Gemeinschaft auf einen möglichst reibungslosen und „gesunden“ Start in das neue Schuljahr. Wir bitten um Ihr Verständnis in Zeiten, die auch die Schule fast täglich vor immer neue Herausforderungen stellt!

Bitte sprechen Sie uns an, wenn es Fragen und Probleme gibt!

 

Das Kollegium und die Schulleitung der Grundschule Hestert

 

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Hier noch ein wichtiger Hinweis für diese Woche:

Am Donnerstag und Freitag haben alle Kinder Unterricht von 8 Uhr bis 11.35 Uhr!!!

 

 

Elterninfo vor Schulstart / Umgang mit dem Coronavirus

Hagen, 7.8.2020            Grundschule Hestert

Elterninfo vor Schulstart

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
noch VOR DEM SCHULSTART möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:
1.Quarantäne- Regelungen
Sollten Sie / ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter
www.rki.de/covid-19-risikogebiete
Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung, damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!
Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!
Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist!
Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite
https:// www.mags.nrw/coronavirus. (in verschiedenen Sprachen!)

2. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht
Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.
Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen.
Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen. Für die Schülerin/den Schüler entfällt dann lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen.
Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben( bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung:
Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt für die betreffenden Schülerinnen und Schüler bestehen.

3. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.
Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).
Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme zum Arzt zu veranlassen.

Mit freundlichem Gruß
M. Schnücker
(Schulleiter)

Informationen zur Einschulung 2020

 

 

 

Informationen zur Einschulung am 13.08.2020                                                                                                                          Hagen, den 06.08.2020

 

Liebe Eltern der Schulanfängerkinder 2020,

nun dauert es nicht mehr lange und wir können endlich die Schulanfängerkinder begrüßen.

Das gesamte Kollegium und alle Kinder der Grundschule Hestert freuen sich sehr darauf.

Das Ministerium hatte uns am Montag einige Neuerungen im Umgang mit dem Corona-Virus bekannt gegeben, wie Sie der Presse bereits entnehmen konnten. Am Einschulungstag dürfen die Kinder von maximal 2 Personen begleitet werden. Alle Personen müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich führen und diese- auch auf dem Schulhof – tragen. Auch im Schulgebäude tragen Ihre Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung. Während des Unterrichts ist das Tragen der MNB nicht mehr notwendig.

Die Einschulung beginnt für die Kinder der 1a um 8.30 Uhr und endet um 10 Uhr.

Die Kinder der 1b starten um 10.30 Uhr. Die Einschulung endet dann um 12 Uhr.

Nach einer kurzen Begrüßung auf dem Schulhof begleiten die Klassenlehrerinnen Ihre Kinder zur ersten Unterrichtsstunde in die Klassenräume. Die Begleitpersonen warten dann unter Einhaltung der Abstandsregeln auf dem Schulhof.

 

Der erste Elternabend findet dann am 17.08.2020 um 19 Uhr in den jeweiligen Klassenräumen statt. Denken Sie bitte daran, dass dort nur eine Person pro Familie kommen kann und eine Mund-Nasen-Bedeckung die ganze Zeit getragen werden muss.

 

Wir wünschen allen einen gelungenen Schulstart!

 

M. Schnücker                                         W. Gonzalez                              S. Schwingel

Rektor                                                        Lehrerin 1a                               Lehrerin 1b

Elternbrief: Unterricht ab dem 15.06.2020

09.06.2020

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich schon wissen, wird an allen Grundschulen der Präsenzunterricht ab dem 15.6.2020 erweitert. Es wird dann auch keine Notbetreuungsgruppen mehr geben. Wir werden die Vorgaben der Landesregierung unter Berücksichtigung der weiterhin geltenden Hygienebestimmungen wie folgt umsetzen:

Alle Klassen haben jeden Tag bei ihren Klassenlehrerinnen 4 Stunden Unterricht.

(Fachlehrerinnen unterrichten nur in einer Lerngruppe)

Die Klassenstufen starten und beenden den Unterricht gestaffelt:

Jahrgang 1 kommt von 8 Uhr bis 11.35 Uhr

Jahrgang 2 kommt von 8.15 Uhr bis 11.50 Uhr.

Jahrgang 3 kommt von 8.30 Uhr bis 12.05 Uhr

Jahrgang 4 kommt von 8.45 Uhr bis 12.20 Uhr.

Eine Ausnahme bildet der letzte Schultag vor den Sommerferien, da haben die Klassen 1-4 drei Stunden Unterricht. Danach werden die vierten Klassen vom Kollegium verabschiedet.

Die Zeugnisausgabe (Kopien) für die Klassen 1-3 findet am 25.6. (Donnerstag) statt. Die Kinder bringen die unterschriebene Kopie am Freitag wieder mit in die Schule und erhalten die Originale. Die Kinder der vierten Klasse erhalten am Freitag ihre Zeugnisse.

 

Die Kinder sollten möglichst pünktlich erscheinen, damit sich die Lerngruppen möglichst wenig begegnen. Daher sollten die Eltern auch nur in ganz wichtigen Fällen, als Ausnahme, den Schulhof betreten.

Die Kinder haben unterschiedliche Pausenzeiten. Es wird in den Klassen wieder gefrühstückt.

Auf dem Weg in die Klassenräume und in den Fluren der Schule tragen die Kinder weiterhin Masken.

Die Träger der OGS/GHB tagen erst heute, um über die Umsetzung der Betreuungsformen zu beraten. Sie werden also darüber später informiert.

 

Mit besten Grüßen

Ihr Kollegium der Grundschule Hestert

Schulbetrieb ab dem 15.Juni 2020

Liebe Eltern,

gerade haben wir neue Bestimmungen über eine veränderte Pandemie-Lage in NRW und die Auswirkungen auf den Schulbetrieb ab dem 15.Juni 2020 erhalten.

Wir werden Sie zu Beginn der nächsten Woche über die Organisation des Unterrichts an der Grundschule Hestert ab dem 15.6.2020 informieren.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schnücker

Informationen für Familien vom Bundesministerium

Liebe Eltern,

 

die Corona- Zeit hat ändert sich im Moment gefühlt jeden Tag ein bisschen, aber es ist lange noch nichts „normal“.

Bei einigen Familien kommen mit Sicherheit nach und nach Fragen auf, die nicht immer sofort und leicht zu beantworten sind.

Geht es um Organisatorische Probleme, Fragen bezüglich des Homeschoolings/Homeoffices oder um finanzielle Fragen (Entschädigungsanspruch, Notfall-Kinderzuschlag, BuT, KiZ … ) – auf dieser Seite des Bundesministeriums gibt es Hilfen und Antworten:

https://www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de/praxiswissen/corona.html

 

Auch ich bin als Schulsozialarbeiterin weiterhin für Beantwortung von Fragen und Austausch-Gespräche weiterhin für Sie da. Auch Ihre Kinder können sich jederzeit bei mir melden, falls Unsicherheiten bestehen oder ein Gespräch gewünscht ist. Ich freue mich von Ihnen und Ihren Kindern zu hören oder zu lesen.

 

Viele Grüße und bleiben Sie und Ihre Familie gesund, Lisa Platner

 

Lisa.platner@stadt-hagen.de    0170 5509164

 

Kunst

Leistungskonzept für das Fach KUNST

Quelle und ausführliche (vorläufige) Darstellung siehe: Schulentwicklung NRW

Das Fach Kunst unterstützt in der Auseinandersetzung mit unserer von Bildern bestimmten Wirklichkeit die persönliche Entwicklung ästhetischer Sensibilität, Offenheit, kreativen und imaginativen Potenzials, individuellen Ausdruckvermögens sowie kultureller Identität von Schülerinnen und Schülern. Im Prozess der Produktion, Rezeption und Reflektion von eigenen und fremden Gestaltungen erwerben sie Bildkompetenz

Kunstunterricht ist keine rein praktische Vermittlung verschiedener Techniken, es ist vielmehr ein ganzheitliches Lernen, das in Verbindung mit vielen Fächern steht:

Kunst und Deutsch

Sprachbildung auch im Fach Kunst ist wichtig. Deshalb wird auf eine sprachsensible Vermittlung Wert gelegt. Deutsch und Kunst sind deshalb sehr eng miteinander verwurzelt. Allein schon die Tatsache, dass Kinder verbalisieren, was sie in einem Bild sehen, zeigt den hohen Sprechanteil. Geschichten zu  illustrieren, ist ein weiteres.

Kunst und Mathematik

Körper, Formen und Linien spielen in der Kunst z.B. bei P. Mondrian, W. Kandinsky, J. Albers, M.C. Escher entscheidende Rollen, wie in der Geometrie.

Kunst und Sachunterricht

Die Themen „Blumen“ und die Sonnenblumenbilder von van Gogh,  „Wald“ und Land Art,  „Das Leben früher“ und Werke alter Meister lassen sich z.B. hervorragend miteinander verbinden. Bei dem Thema „Unsere 5 Sinne“ bietet sich die Beschäftigung mit Optischen Täuschungen an. Dazu gibt es nicht nur zahlreiche Exempel aus der Fotowelt sondern auch  die „unmöglichen“ Bilder von René Magritte oder die von M. C. Escher.

Kunst und Religion/Ethik

Kirchen-, Madonnen- Engels- und Heiligenbilder der Alten Meister kommen selbstverständlich zum Einsatz. Kirchenfenster von Chagall oder Michelangelos berühmtes Werk „Die Erschaffung Adams“ und „Das Abendmahl“ von L. da Vinci sind gute Beispiele.

 „Alter Mann in Trauer“ von van Gogh ist ideal für die Thematik „Trauer“ und auch Marc Chagalls Bild „Romeo and Juliet“ lässt sich ideal für das Thema „Freundschaft, Liebe und Zusammenhalt“ verwenden. Kunst eignet sich auch, um folgende Lerninhalte bildhaft zu begleiten: Menschenrechtsbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, geschlechtersensible Bildung, kulturelle und interkulturelle Bildung, Demokratieerziehung sowie Medienbildung.

Kunst und Musik

Ein wunderbares Beispiel für diese Kombination: A.Vivaldis „Vier Jahreszeiten“ und G. Arcimboldos Werke „Die Vier Jahreszeiten“.

Außerschulisches Lernen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern können sowohl zum Erreichen und zur Vertiefung der jeweils fachlichen Ziele als auch zur Erfüllung übergreifender Aufgaben beitragen.

Aufgabe des Kunstunterrichts in der Primarstufe ist die Entwicklung des individuellen Wahrnehmungs-, Vorstellungs- und Ausdrucksvermögens der Schülerinnen und Schüler. Der Kunstunterricht initiiert und ermöglicht ästhetische Erfahrungs- und Erkenntnisprozesse.

Damit leistet der Kunstunterricht innerhalb des Fächerkanons neben der Förderung von fachlichen Kompetenzen  einen entscheidenden Beitrag zur Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung. Die Schülerinnen und Schüler sind  aufgefordert, sich als Person wahrzunehmen und Vertrauen in ihr eigenes Können zu entwickeln. Gleichzeitig ist es Ziel, auch selbstkritisch zu sein sowie die Kritik anderer adäquat anzunehmen. Die Verfolgung eigener Ziele sowie eigener Meinungen ist ein weiterer Endpunkt dieses Lernprozesses. Bei all dem ist ein angemessener Umgang miteinander gefragt. Soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft aber auch angemessenes Agieren in Konfliktsituationen, sind wichtige Endprodukte eines gelungenen Kunstunterrichts.

 

Der Kunstunterricht vertieft Einsichten in die Gestaltbarkeit von Leben und Kultur, Umwelt und Gemeinschaft und befähigt zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Erkenntnisprozesse wie Nachempfinden und Nachvollziehen, Einordnen und Vergleichen, Fragen und Vermuten, kritisch Hinterfragen und Sinn finden werden eröffnet und dadurch die Bildkompetenz gefördert. Bildkompetenz meint die Fähigkeit zur aktiven Produktion und Rezeption von Bildern im Sinne des erweiterten Bildbegriffs. Dabei entwickelt sich Bildkompetenz als kumulativer Prozess in enger Verzahnung von Rezeptions- und Produktionsprozessen. Reflexion ist immanenter Bestandteil von rezeptiven und produktiven Prozessen.

 

Zu den grundlegenden Produktionsprozessen gehören:

 

  • das Entwickeln von Bildideen
  • das freie und gezielte Experimentieren
  • das sachgerechte Anwenden von Materialien und Werkzeugen
  • das Gestalten mit bildnerischen Mitteln sowie Strategien in eigenen Bildzusammenhängen.

 

Zu den grundlegenden Refelxionsprozessen gehören:

  • Vergleichen
  • Hinterfragen
  • Herstellen von Zusammenhängen
  • Bilden ästhetischer Urteile

Bereiche und Inhalte

  • Bilder betrachten und verstehen

Schülerinnen und Schüler sollen mittels individueller Zugänge (Wahrnehmen, Assoziieren, Imaginieren, Fabulieren) Einsichten in die vielfältigen ästhetischen Phänomene erhalten.

  • Malen

Der Bereich Malen beinhaltet malerische Gestaltungformen mit farbigem Material auf Oberflächen in verschiedenen Wirkungs- und Funktionszusammenhängen. (Finger, Pinsel, Schwämme), Auftragstechniken (Pinseln, Tupfen, Spritzen), vielfältige Malgründe und verschiedene farbige Materialien (Wasserfarben, Acrylfarben, Farbkreiden, Farbstifte, Naturfarben (deren Mischung, Auftrag und Beziehung zueinander).

  • Zeichnen und Drucken

Im Bereich Zeichnen und Drucken sollen wirkungs- und funktionsbezogen grafische Spuren erzeugt, Strukturen dargestellt, Flächen voneinander abgegrenzt, Figur und Grund in Beziehung gesetzt werden im Zeichnen, Frottieren, Schraffieren ( mit Bleistift, Kohle, Feder, Kreide), druckgrafischen Verfahren (Abklatschen, Stempeln, Hoch- und Flachdruckverfahren) und Elementen der Schriftgestaltung.

  • Plastizieren und Montieren

Es geht um dreidimensionale Gestaltungsformen Hierbei sind sensomotorisches Erleben und räumliche Erfahrung eng miteinander verbunden. Material (Knete, Ton, Pappmaché, Alltags- und Naturgegenstände), Werkzeuge sowie Techniken (Kleben, Verdrahten, Stecken, Formen, Schneiden, Abtragen) machen Statik, Volumen und Gliederung erlebbar.

  • Agieren und Inszenieren

Der Bereich des Agierens und Inszenierens beinhaltet das Spiel mit dem eigenen Körper, mit Figuren und Alltagsgegenständen und verschiedene Ausdrucksmittel (Mimik, Gestik, Körperhaltung, Bewegung, Sprache, Licht, Geräusche, Klänge und Musik).

  • Fotografieren und Filmen

Der Bereich Fotografieren und Filmen beinhaltet die wirkungs- und funktionsbezogene Auseinandersetzung mit analogen und digitalen Bildern (digitale Fotografie, Film, Animation) und Bildmittel (Kameraperspektive, Ausschnitt, Format, Figur-Grund-Bezug). Einsichten in die Manipulierbarkeit von Wirklichkeit und die Wirkung und Veränderbarkeit vorgefundener Bilder werden ermöglicht.

  • Textiles Gestalten

Der Bereich Textiles Gestalten beinhaltet die Auseinandersetzung mit textilen Materialien und Produkten, die Herstellung und Gestaltbarkeit textiler sowie die Realisation eigener Gestaltungsideen (Fäden, Stoffe), Textilien aus unterschiedlichen Erfahrungsbereichen (Kleidung, Wohnen, Spiel, Arbeitswelt, Kunst und Design) sowie deren natürliche bzw. chemische Herkunft und Gestaltbarkeit (Knoten, Flechten; Reißen; Verhüllen, Upcyclen, Verkleiden) erkundet werden.

Kompetenzerwartungen

  • beschreiben die fachlichen Anforderungen und intendierten Lernergebnisse,
  • beziehen sich auf beobachtbare Handlungen und machen transferierbares Wissen und Können sichtbar (fachpraktisches Wissen und Können)
  • stellen im Sinne von Regelstandards die erwarteten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fer- tigkeiten auf einem mittleren Abstraktionsgrad dar,
  • beschreiben Ergebnisse eines kumulativen, systematisch vernetzten Lernens) Kennenlernen unterschiedlicher Kulturformen, Historischer Hintergründe, verschiedener Epochen und Künstlern.
  • können in Aufgabenstellungen umgesetzt und überprüft werden.
  • unterstützen die Sensibilisierung für alles Ästhetische, die Schulung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Empfindungsfähigkeiten, die. Entwicklung der Neugierde und Offenheit
  • unterstützen die Entwicklung der Sprach-, Empathie- und Reflexionsfähigkeiten und –fertigkeiten.

Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die Primarstufe ist einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungs-anforderungen mit individueller Förderung verbindet. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie auch zu ermöglichen und zu fördern. Deshalb geht der Unterricht von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus und leitet sie dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiterzuentwickeln.

Durch Ermutigung und Unterstützung wird ein positives Lern- und Leistungsklima und damit die Voraussetzung für das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit geschaffen. Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass Anstrengung sich lohnt und zu einer positiven Leistungsentwicklung führt.

Die Schülerinnen und Schüler lernen zunehmend, die Erfolge ihres Lernens zu reflektieren und ihre Leistungen richtig einzuordnen. Individuelle Lern- und Bildungserfahrungen in der Schuleingangsphase werden aufgegriffen, alters- und entwicklungsgemäß fortgeführt. Schülerinnen und Schüler werden behutsam an Formen systematischen Lernens und Arbeitens herangeführt.

 

Kunstunterricht ist so anzulegen, dass die fachlichen und persönlichkeitsbildenden Kompetenzen im Zusammenhang mit altersgemäßen Inhalten, Themen und Intentionen sinnhaft erarbeitet werden. Gemäß dem Bildungsauftrag der Primarstufe leistet das Fach Kunst einen Beitrag dazu, den Schülerinnen und Schülern elementare Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Werthaltungen zu. Es ist Aufgabe der Primarstufe, die Fähigkeiten, Interessen und Neigungen aller Schülerinnen und Schüler aufzugreifen und sie mit den Anforderungen fachlichen und fächerübergreifenden Lernens zu verbinden.

Kriteriengeleitetes Bewerten

Reflexive Prozesse fokussieren das Verstehen und Kommunizieren. Neben dieser zu entwickelnden Bildkompetenz (überprüfbar) fließen u. a. Kreativität und Fantasie, Wahrnehmungsfähigkeit, Empfindsamkeit, Imaginationsfähigkeit und Genussfähigkeit mit ein. Diese entziehen sich einer standardisierten Überprüfung und sind dennoch als grundlegende Fähigkeiten zu fördern und zu entwickeln.

Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Als Leistung werden nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen gewertet, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu den Ergebnissen geführt haben. Dabei stellt der Erwerb der verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen den entscheidenden Maßstab für die Empfehlungen der Primarstufe beim Übergang in die weiterführenden Schulen dar

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass die Kriterien für die Leistungsbewertung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und sie durch individuelle Rückmeldung Erkenntnisse über ihre Lernentwicklung bekommen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell Erfolg versprechenden Lernstrategien. In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Lernprozess beobachtet und ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten – sofern die Schulkonferenz keinen abweichenden Beschluss gefasst hat. Grundsätzlich sind alle ausgewiesenen Kompetenzen bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen.

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die durch mündliche, schriftliche und praktische Leistungen erkennbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. In die Bewertung fließen somit alle erbrachten Leistungen mit ein. Bei der Bewertung berücksichtigt werden die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der Beiträge. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen sind zu berücksichtigen. Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ zählen u. a. praktische Beiträge (Entwürfe, Skizzen ,Materialsammlungen), mündliche Beiträge (z. B. im Kontext von Unterrichtsgesprächen sowie Reflexionen im Prozess der Bildfindung, in arbeitsbegleitenden Gesprächen in kooperativen und individuellen Arbeitsphasen, bei Präsentationen), schriftliche Beiträge (z. B. individuell oder kooperativ erstellte Arbeitsergebnisse, Hefte, Mappen, Plakate, Portfolios, Informationsrecherchen, Dokumentationen).

 

Notenermittlung im Fach Kunst

Die Kunstnote setzt sich aus 3 Teilbereichen wie folgt zusammen:

 

Verbindliche Anforderungen und Kompetenzerwartungen

Sonstige Leistungen im Kunstunterricht

Organisation

Anwendung erlernter Techniken, sachgemäße Nutzung der Arbeitsmittel, Gestalten mit bildnerischen Mitteln, Entwickeln von Bildideen, Experimentieren, Umsetzung eines Arbeitsauftrags, Lösung von Problemen, Genauigkeit, Ordentlichkeit

Reflexion im Prozess der Bildfindung und arbeitsbegleitenden Gesprächen, Unterrichtsgespräche, Hintergrundwissen, Informations-beschaffung, Entwürfe, Skizzen, Hefte, Mappen, Tests

Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes, Mitbringen von Material, Zeitein-teilung

 

Zusammengefasst:

Beispiele für Bewertungskriterien, die sich auf eine reflexive, rezeptive und praktische Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsgegenstand beziehen und je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Gewichtung erfahren:

  • Neugier, Offenheit, Experimentierfreude (angemessener, zielgerichteter, kreativer Umgang mit Material, Technik, Werkzeug)
  • Umgang mit Gestaltungsschwierigkeiten ( Fähigkeit, beharrlich an einem Vorhaben zu arbeiten, auch wenn es schwierig wird)
  • Ausdruck und Aussagekraft einer künstlerischen Lösung (zielgerichteter Umgang mit Material, reichhaltige Ausarbeitung, Differenziertheit, Strukturiertheit der gestalterischen Lösung, Originalität und Individualität in der Lösung der Aufgabe)
  • Selbständigkeit in der Entwicklung, Planung, Umsetzung von Ideen (Material- Informationsbeschaffung, begründete individuelle Leistung)
  • Fähigkeit, gemeinsame Vorhaben zu planen und durchzuführen (Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit)
  • Kommunikations- und Reflexionskompetenz über Gestaltungsprozesse und –produkte
  • Ökonomische Umgang mit Ressourcen (Material, Zeit, Organisation des Arbeitsplatzes)